Sonnenhof-Therme
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Beschreibung
Information zu Corona
Seit dem 23.02.2022 gilt für Baden-Württemberg eine neue Corona Verordnung in der Warnstufe. Dies bedeutet für die Sonnenhof-Therme, dass der Eintritt nur Personen gestattet ist, die einen Nachweis darüber haben, dass sie vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet (Negativtest nicht älter als 24 Stunden) sind. (3G)
Dies gilt auch für den Therapie-/ Wellnessbereich sowie für den Wohnmobilstellplatz (erneuter Test alle 3 Tage).
Der Nachweis wird an der Kasse gescannt. Bitte zeigen Sie am Eingang auch Ihren Personalausweis vor. In
Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske
(oder vergleichbar) tragen.
Ausnahmen
von der 3G-Regelungen sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre °
- Kinder die noch nicht eingeschult sind°
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines
sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule
aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° - gilt nur für Schüler*innen
bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien °°
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht
mehr zur Schule gehen.°°
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht
impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°
° Gilt nicht für Saunen °° Negativer Antigen-Test erforderlich
Eine Reservierung ist nicht notwendig.
Die Dampfbäder sind aktuell coronabedingt geschlossen.