Vorsorge und Rehabilitation

Der traditionelle Begriff "Kur" umfasst ein weit verzweigtes System von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen, wird jedoch in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr angewendet. Verschrieben werden nun ambulante/stationäre Rehabilitation. Hier erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Leistungen und Maßnahmen.

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Eine Vorsorge soll Krankheiten vorbeugen, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist. Die Vorsorgeleistung dient dazu, Schlimmeres zu verhindern und hilft einem dabei, wieder richtig gesund und fit zu werden. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann sich der Kurende die Kureinrichtung aussuchen und seinen Aufenthalt im Kurort selbst organisieren. Gemeinsam mit dem Kurarzt werden dann die jeweiligen Anwendungen ausgewählt. Eine Vorsorgeleistung dauert meistens drei Wochen.

Auch die stationäre Vorsorge soll Krankheiten vorbeugen. Allerdings werden Sie hierbei in einer medizinischen Einrichtung z.B. einer Kurklinik untergebracht. Hier ist also für Unterkunft und Verpflegung gesorgt und es steht Ihnen rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite.

Die Rehabilitation ist für Menschen gedacht, die bereits krank sind oder waren und auf dem Weg der Besserung optimal unterstützt werden sollen. Hier eignet sich ein Aufenthalt in einem Kurort natürlich besonders. Dass es sich um eine ambulante Reha handelt, bedeutet auch hier, dass Sie Ihren Kuraufenthalt selbst organisieren.

Bei der stationären Rehabilitation werden Sie anders als bei der ambulanten Rehabilitation in einer medizinischen Einrichtung untergebracht. Es steht Ihnen rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite. Für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung ist gesorgt und Sie können sich voll und ganz auf das Gesund werden konzentrieren.

Unter einer Anschlussheilbehandlung versteht man eine besondere Form der Rehabilitationskur, die in direktem Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. 

Hierbei handelt es sich um eine Leistung, bei der ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind eine Vorsorgeleistung in Anspruch nimmt. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Die Eltern brauchen Vor- oder Nachsorgemaßnahmen und das Kind kann zuhause nicht betreut werden.
  • Der Aufenthalt soll dem Kind und den Eltern gleichermaßen helfen.
  • Das Kind braucht Erholung oder Regeneration

Mutter- oder Vater-Kind-Vorsorgeleistungen gibt es als stationäre Vorsorge oder stationäre Rehabilitation. Es kommt ganz darauf an, aus welchem Grund Sie die Leistung benötigen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt – er kann Ihnen die passende Form für Sie und Ihren Nachwuchs empfehlen.

Quelle: Deutscher Heilbäderverband e.V. 
(https://www.deutscher-heilbaederverband.de/die-kur/kurformen/)

Bild: © HKM GmbH, Michael Ruder