Ambulante Vorsorgeleistungen - finanziert durch die Krankenkassen.

Container

 „Ich kann erst zum Arzt gehen, wenn ich wirklich krank bin, denn vorher werden die Kosten nicht übernommen!“ Diesen oder ähnliche Sätze hört man oft. Doch das ist ein Irrtum! Gesetzliche Krankenkassen finanzieren bereits bei drohenden Krankheiten Ihre Gesundheitsvorsorge in Form von ambulanten Vorsorgeleistungen.

© shutterstock Syda Productions

Stress, Überforderung, ein ungesunder Lebensstil oder Doppelbelastungen – auf Dauer kann all das im schlimmsten Fall zu einer Krankheit führen. Nehmen Sie die ersten Anzeichen einer drohenden Krankheit, wie andauernde Erschöpfungszustände oder Schlafstörungen deshalb unbedingt ernst. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und sorgen Sie vor.

Denn was viele nicht wissen: Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine ärztliche Behandlung und Versorgung. Notwendig ist dies nicht nur bei bereits bestehenden Krankheiten und Beschwerden, sondern auch um Krankheiten vorzubeugen (§ 23 Abs. 2 SGB V).

Ambulante Vorsorgeleistung

Was Sie zur ambulanten Vorsorgeleistungen wissen sollten:

Anzeichen einer drohenden Krankheit:

- Andauernde Schlafstörungen
- Physische und psychische Erschöpfungszustände
- Ungewollte extreme Gewichtszu- oder -abnahmen
- Extreme Stimmungsschwankungen- Unruhezustände

So einfach können Sie Ihre ambulante Vorsorgeleistung in Anspruch nehmen!

+ Ihr Hausarzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme. Er unterstützt Sie bei der Auswahl eines Kurorts und beim Ausfüllen des Antrags.
 + Sie reichen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
 
+ Die Krankenkasse prüft den Antrag. Im Falle einer Ablehnung sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
 
+ Nach Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung und die Kostenübernahmebescheinigungen.

Headerbild: ©HKM GmbH, Michael Ruder