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Wussten Sie...

  • Dass Sie alle drei bis vier Jahre Anspruch auf eine Kur haben, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt? Die Kur ist nach wie vor eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
  • Dass Sie seit dem 1. April 2007 ein echtes Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Rehabilitationsreinrichtung nach § 40 SGB V haben. Dies bedeutet, dass Sie nicht die Ihnen zugewiesene Einrichtung aufsuchen müssen, sondern Ihre Maßnahmen auch in einer von Ihnen gewählten Einrichtung absolvieren können, wenn diese zugelassen und entsprechend zertifiziert ist. mehr Informationen zum Wahlrecht
  • Dass Sie mit Ihrem Rezept Behandlungen in unseren Medical Wellness Stars-Betrieben nehmen können?
  • Dass die Kasse einige ärztlich verordnete Anwendungen/Behandlungen bezuschusst?